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Nachbarrecht Stuttgart
04.08.2015 16:54 (4476 x gelesen)

http://www.akbw.de/service/bauplanung-technik-und-baubetrieb/aenderung-nachbarrechtsgesetz.html

Neue Pflanzabstände und Duldungspflicht für Überbau

Die Landesregierung Baden-Württemberg verfolgt ihre Ziele zum Klimaschutz und zur Energiewende mit verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Dazu gehört auch eine Novellierung des Nachbarrechtsgesetzes, mit der Hemmnisse bei der energetischen Sanierung und ökologischen Modernisierung im Gebäudebestand beseitigt werden sollen. Die am 12. Februar 2014 in Kraft getretene Änderung des Gesetzes hat Auswirkungen sowohl auf die Arbeit von Architektinnen und Architekten als auch auf diejenige der Fachrichtung Landschaftsarchitektur:

  • Zum einen wurde eine Duldungspflicht für grenzübergreifende nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen an Grenzwänden eingeführt.
  • Zum anderen wurden für den Innenbereich die Grenzabstände für die Anpflanzung von Bäumen sowie die Verjährungsfrist für den Beseitigungsanspruch verdoppelt.

Überbau durch Wärmedämmung an Grenzwänden

Durch den neu eingeführten § 7 c "Überbau durch Wärmedämmung" haben Nachbarn nun zu dulden, dass eine nachträglich auf die Außenwand eines an der Grundstücksgrenze stehenden Gebäudes aufgebrachte Wärmedämmung auf ihr Grundstück übergreift, soweit und solange dadurch die Nutzung des Grundstücks allenfalls geringfügig beeinträchtigt bzw. behindert wird. weiter



04.08.2015 15:51 (4274 x gelesen)

Nachbar muss Grenzüberschreitung dulden

Stuttgart - Das baden-württembergische Nachbarrechtsgesetz soll ökologischer werden. Grün-Rot will es Bauherren erleichtern, ein Haus nachträglich mit einer Wärmedämmung zu versehen. In bestimmten Fällen betrifft das Grenzabstände. Zudem will man dafür sorgen, dass Solar- und Fotovoltaikanlagen ausreichend von der Sonne bestrahlt werden. Dazu werden die Maßgaben über Mindestentfernungen hoch wachsender Bäume geändert. → weiterlesen



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