http://www.akbw.de/service/bauplanung-technik-und-baubetrieb/aenderung-nachbarrechtsgesetz.html
Neue Pflanzabstände und Duldungspflicht für Überbau
Überbau durch Wärmedämmung an Grenzwänden
Durch den neu eingeführten § 7 c "Überbau durch Wärmedämmung" haben Nachbarn nun zu dulden, dass eine nachträglich auf die Außenwand eines an der Grundstücksgrenze stehenden Gebäudes aufgebrachte Wärmedämmung auf ihr Grundstück übergreift, soweit und solange dadurch die Nutzung des Grundstücks allenfalls geringfügig beeinträchtigt bzw. behindert wird. weiter
Nachbar muss Grenzüberschreitung dulden
Stuttgart - Das baden-württembergische Nachbarrechtsgesetz soll ökologischer werden. Grün-Rot will es Bauherren erleichtern, ein Haus nachträglich mit einer Wärmedämmung zu versehen. In bestimmten Fällen betrifft das Grenzabstände. Zudem will man dafür sorgen, dass Solar- und Fotovoltaikanlagen ausreichend von der Sonne bestrahlt werden. Dazu werden die Maßgaben über Mindestentfernungen hoch wachsender Bäume geändert. → weiterlesen