Fälle aus unserer Praxis
...werden hier nicht konkret dargestellt. Denn: Gerichtsurteile sind immer Einzellfallentscheidungen unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände. Sie lassen sich selten auf eine andere Situation übertragen.
Beispiel: Überbau ist nicht gleich Überbau. Mancher Überbau darf bestehen bleiben, nicht immer muß eine Geldrente an den belasteten Eigentümer entrichtet werden. Mancher Überbau muß wieder beseitigt werden. Entsteht der Überbau durch eine Wärmedämmung hat der Landesgesetzgeber sogar eine gesetzliche Duldungspflicht im Rahmen von § 7c NRG Baden-Württemberg geschaffen (seit Februar 2014 inkraftgetreten).
Ein gewisses "Risiko" ist auch damit verbunden, welches Gericht zuständig sein wird und welche Rechtmeinung dort vertreten wird. Gerichtsverfahren nehmen i. d. R. viel Zeit in Anspruch. Urteile können angefochten werden, was das Verfahren deutlich verlängern kann und das Kostenrisiko erhöht. Nicht zuletzt belastet eine gerichtliche Auseinandersetzung nachbarschaftliche Verhätnis.
Daher folgende Tips und eine Darstellung unserer Arbeitsweise:
- Sprechen Sie zunächst mit der betroffenen Nachbarschaft und versuchen, ohne Anwälte eine Einigung herbeizuführen. Das heißt, sich entgegenkommen, bzw. gegenseitiges Nachgeben. Das spart Geld, Zeit und Nerven und tut dem nachbarschaftlichen Verhältnis gut.
- Wenn anwaltlicher Beistand nötig ist, finden Sie hier keinen "auf Krawall gebürsteten" Anwalt. Wir bemühen uns zunächst, eine einvernehmliche Erledigung herbeizuführen.
- Vor Gericht ziehen wir nur, wenn es unumgänglich ist. Dabei sind wir stets auf Effizienz und die Vermeidung von Kosten bemüht, arbeiten also gebührenoptimiert in Ihrem Interesse