Urteile aus dem Nachbarrecht
Hier finden Sie in Zukunft regelmäßig interessante und relevante aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht aus Baden-Württemberg und aus anderen Bundesländern.
Niederschlagswasser kann auch unterirdisch "übertreten"!
BGH, Urteil vom 12.06.2015 - V ZR 168/14, nachzulesen auf → IBR-Online (20. Aug. 2015)
Ein "Übertritt" von Niederschlagswasser setzt keinen oberirdischen Zufluss voraus. Dem Eigentümer eines Grundstücks steht auch dann ein Unterlassungsanspruch zu, wenn infolge baulicher Anlagen auf dem Nachbargrundstück unterirdisch vermehrt Sickerwasser auf sein Grundstück gelangt.*)
Verschattung eines Grundstückes durch hohe Bäume einer öffentlichen Grünanlage
BGH-Urteil Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 229/14, → Pressestelle BGH
Der Garten der Kläger grenzt an eine öffentliche Grünanlage, in welcher in einem Abstand von ca. 10 m von der Gartengrenze der Kläger zwei 25 m hohe, gesunde Laubbäume stehen. Die Kläger klagen auf Beseitigung der Bäume, da ihr Garten vollkommen verschattet werde. Das Landgericht wies die Klage ab, und das Oberlandesgericht wies die Berufung der Kläger zurück. Der Zivilsenat des BGH bestätigt nun diese Urteile, da die gesetzlichen Abstände mehr als gewahrt sind und die Kläger keinen "ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Nachteilen ausgesetzt werden". Zudem wird die Bedeutung großer Bäume in öffentlichen Grünanlagen hervorgehoben, die zur Luftverbesserung, zur Schaffung von Naherholungsräumen und als Rückzugsort für Tiere dienen sollen.
Raucher können verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen
Freiheit der Lebensführung versus Recht auf Gesundheit
(BGH, Az.: V ZR 110/14) Quellen: → Zeit online, → Spiegel online, → Die Welt online, 16. Januar 2015
Raucher können dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen, sofern der Rauch als wesentliche Beeinträchtigung empfunden wird. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Az.: V ZR 110/14. Jetzt muss die Vorinstanz, das Landgericht Potsdam, klären, wie stark die Kläger durch den Zigarettenrauch tatsächlich gestört werden und ggfs. rauchfreie Zeiten festlegen.
Der Deutsche Mieterbund nahm das Urteil zum Anlass, Nachbarn zu einem fairen Umgang miteinander aufzurufen.