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Nachbarrecht Stuttgart

Urteile aus dem Nachbarrecht

Hier finden Sie in Zukunft regelmäßig interessante und relevante aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht aus Baden-Württemberg und aus anderen Bundesländern.

Rechtsanwalt Jelden Nachbarrecht Stuttgart - Niederschlagswasser kann unterirdisch übertretenNiederschlagswasser kann auch unterirdisch "übertreten"!

BGH, Urteil vom 12.06.2015 - V ZR 168/14, nachzulesen auf → IBR-Online (20. Aug. 2015)

Ein "Übertritt" von Niederschlagswasser setzt keinen oberirdischen Zufluss voraus. Dem Eigentümer eines Grundstücks steht auch dann ein Unterlassungsanspruch zu, wenn infolge baulicher Anlagen auf dem Nachbargrundstück unterirdisch vermehrt Sickerwasser auf sein Grundstück gelangt.*)

Volltext:  http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?zg=0&HTTP_DocType=Urteil&Gericht=BGH&Aktenzeichen=V+ZR+168%2F14&Urteilsdatum=2015-06-12&Nr=108200

Verschattung eines Grundstückes durch hohe Bäume - Nachbarrecht Stuttgart, Rechtsanwalt JeldenVerschattung eines Grundstückes durch hohe Bäume einer öffentlichen Grünanlage

BGH-Urteil Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 229/14, → Pressestelle BGH

Der Garten der Kläger grenzt an eine öffentliche Grünanlage, in welcher in einem Abstand von ca. 10 m von der Gartengrenze der Kläger zwei  25 m hohe, gesunde Laubbäume stehen. Die Kläger klagen auf Beseitigung der Bäume, da ihr Garten vollkommen verschattet werde. Das Landgericht wies die Klage ab, und das Oberlandesgericht wies die Berufung der Kläger zurück. Der Zivilsenat des BGH bestätigt nun diese Urteile, da die gesetzlichen Abstände mehr als gewahrt sind und die Kläger keinen "ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Nachteilen ausgesetzt werden". Zudem wird die Bedeutung großer Bäume in öffentlichen Grünanlagen hervorgehoben, die zur Luftverbesserung, zur Schaffung von Naherholungsräumen und als Rückzugsort für Tiere dienen sollen.

Nachbarrecht Stutgart - Raucher müssen Rücksicht nehmenRaucher können verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen

Freiheit der Lebensführung versus Recht auf Gesundheit

(BGH, Az.: V ZR 110/14) Quellen:  → Zeit online, → Spiegel online, → Die Welt online, 16. Januar 2015

Raucher können dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen, sofern der Rauch als wesentliche Beeinträchtigung empfunden wird. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Az.: V ZR 110/14.  Jetzt muss die Vorinstanz, das Landgericht Potsdam, klären, wie stark die Kläger durch den Zigarettenrauch tatsächlich gestört werden und ggfs. rauchfreie Zeiten festlegen.

Der Deutsche Mieterbund nahm das Urteil zum Anlass, Nachbarn zu einem fairen Umgang miteinander aufzurufen.
 

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Grillen

Mieter dürfen nur dann überhaupt nicht Grillen, wenn es so im Mietvertrag steht.

Mieter wie auch Eigentümer müssen beim Grillen Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Wie oft und wie lange gegrillt werden darf, ist in der Rechtsprechung höchst unterschiedlich entschieden. Es gibt (entgegen so mancher Pressemeldung) keine allgemeingültige Regel sondern ist immer vom konkreten Einzelfall abhängig, z. B. Ausmaß des Grillens, Abstand zur Nachbarschaft, vorherrschende Windrichtung, ... Fisch grillen stinkt mehr als ein Tofuwürstchen oder Gemüsespieß.

Tip: Absicht zu grillen vorher ankündigen, damit sich niemand über geräucherte Wäsche beschwert und rechtzeitig Fenster schließen kann. Sowohl Grillmeister als auch davon Betroffene sollten sich um gegenseitiges Verständnis bemühen und auf unzumutbare Störungen freundlich hinweisen. In aller Regel "riecht" das Anzünden der Kohle für 10-20 Minuten, dann riecht es nach Essen, das ist schon erträglicher und normalerweise auch nach 20-30 Minuten beendet. Nur ganz selten bekommt man das nicht einvernehmlich in den Griff. Dann aber sollten Häufigkeit, Dauer und Zeugen (z. B. aus der Hausgemeinschaft) zur Beweissicherung protokollarisch festgehalten werden.

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Grenzabstand

Wie groß ein einzuhaltender Grenzabstand mit Bäumen und sonstigen Anpflanzungen einzuhalten ist richtet sich nach der Lage des Grundstücks, inner- oder außerorts, der Art der Nutzung und insbesondere nach der Art des Gehölzes. § 16 NRG Baden-Württemberg listet hierzu einige Gehölze auf.

Da man Wildwuchs oder neue Anpflanzungen oft nicht sofort erkennt, sieht § 26 NRG Baden-Württemberg eine 10jährige Verjährungsfrist für Beseitigungsansprüche vor. Die Frist beginnt bei Anpflanzungen mit dem 01. Juli nach der Pflanzung und bei Sämlingen oder Wildwuchs bzw. an Ort und Stelle gezogenen Gehölzen am 01. Juli des zweiten Entwicklungsjahres.

Überhang

Überhang muß nicht geduldet werden, wenn er die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigt. Wächst z. B. eine Birke in 25m Höhe etwas über die Grenze, liegt häufig keine durch den Überhang bedingte Beeinträchtigung vor.

Nach § 23 NRG Baden-Württemberg kann der Überhang eines Obstbaumes nur bis zur Höhe von 3m verlangt werden. Dagegen kann jeder Überhang bis zur vollen Höhe des Baumes verlangt werden, wenn das betroffene Grundstück erwerbsgartenbaulich oder landwirtschaftlich genutzt wird oder ein Hofraum ist oder die Zweige auf ein auf dem benachbarten Grundstück stehendes Gebäude hereinragen oder den Bestand oder die Benutzung eines Gebäudes beeinträchtigen oder die Errichtung eines Gebäudes unmöglich machen oder erschweren.

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