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04.08.2015 16:54 (4279 x gelesen)
http://www.akbw.de/service/bauplanung-technik-und-baubetrieb/aenderung-nachbarrechtsgesetz.html
Neue Pflanzabstände und Duldungspflicht für Überbau
Überbau durch Wärmedämmung an Grenzwänden
Durch den neu eingeführten § 7 c "Überbau durch Wärmedämmung" haben Nachbarn nun zu dulden, dass eine nachträglich auf die Außenwand eines an der Grundstücksgrenze stehenden Gebäudes aufgebrachte Wärmedämmung auf ihr Grundstück übergreift, soweit und solange dadurch die Nutzung des Grundstücks allenfalls geringfügig beeinträchtigt bzw. behindert wird. weiter
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